Apartament Słoneczna
- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- 60 m² groß
- Küche
- Haustiere erlaubt
- Waschmaschine
- WLAN inklusive
- Balkon
- Parkplatz inbegriffen
- Heizung
- Parken vor Ort
Gelegen in Gorlice, 43 km von Museum Nikifora und 44 km von Bahnhof Krynica-Zdrój, bietet die Unterkunft Apartament Słoneczna Übernachtungsmöglichkeiten mit Annehmlichkeiten wie kostenlosem WLAN und einem Flachbild-TV. Diese Ferienwohnung bietet einen Balkon, 2 Schlafzimmer, ein Wohnzimmer und eine gut ausgestattete Küche. Magura National Park liegt 38 km von der Unterkunft Apartament Słoneczna entfernt. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Rzeszów-Jasionka, 109 km von der Unterkunft Apartament Słoneczna entfernt.
Paare schätzen die Lage besonders – sie haben diese mit 9,6 für einen Aufenthalt zu zweit bewertet.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Parkplatz inbegriffen
- WLAN inklusive
Gästebewertungen
Kategorien:
Was Gästen, die hier übernachtet haben, am besten gefallen hat
Polen
Polen
USA
Polen
Polen
Großbritannien
Polen
PolenQualitätsbewertung
Umgebung
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Kinder im Alter von 18 Jahren oder älter zahlen in dieser Unterkunft den Erwachsenenpreis.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Kleingedrucktes
Bitte teilen Sie der Unterkunft Apartament Słoneczna Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.
Ruhezeit zwischen 22:00:00 Uhr und 07:00:00 Uhr.
Wenn Sie mit Kindern in der Unterkunft übernachten, beachten Sie bitte, dass die Unterkunft gesetzlich verpflichtet ist, Standards zum Schutz von Minderjährigen anzuwenden, um die Identität der Minderjährigen und ihre Beziehung zu dem Erwachsenen, der sie begleitet, festzustellen.