Myrtle Beach Resort B436
- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- Küche
- Meerblick
- Pool
- WLAN inklusive
- Balkon
- Badewanne
- Klimaanlage
- Nichtraucherzimmer
- Heizung
Gelegen in Myrtle Beach, einen Katzensprung von Strand Surfside Beach und 4,7 km von Myrtle Beach State Park, bietet die Unterkunft Myrtle Beach Resort B436 Übernachtungsmöglichkeiten mit kostenlosem WLAN, einer Klimaanlage, einem Außenpool und Massageservices. Sie ist 7,5 km von The Market Common entfernt gelegen und bietet einen Geldautomaten. Dieses Ferienhaus ist eingerichtet mit 2 Schlafzimmern, 2 Badezimmern, Bettwäsche, Handtüchern, einem TV mit Satellitenkanälen, einem Essbereich, einer voll ausgestatteten Küche und einem Balkon mit Meerblick. Der Wellnessbereich der Unterkunft Myrtle Beach Resort B436 besteht aus einem Innenpool und einer Sauna. Ein Wasserpark steht Gästen in der Unterkunft Myrtle Beach Resort B436 ebenfalls zur Verfügung. Garden City Pier liegt 10 km von der Unterkunft Myrtle Beach Resort B436 entfernt, während Strandpromenade Myrtle Beach 11 km von der Unterkunft entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Internationaler Flughafen Myrtle Beach, 6 km von der Unterkunft Myrtle Beach Resort B436 entfernt.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- 2 Pools
- Parken vor Ort
- WLAN inklusive
- Nichtraucherzimmer
- Wasserpark
- Fitnesscenter
- Aufzug
- Waschsalon/Wäscheservice
- Heizung
Umgebung
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Kleingedrucktes
Beim Check-in müssen Sie einen Lichtbildausweis sowie eine Kreditkarte vorlegen. Sonderwünsche unterliegen der Verfügbarkeit und sind gegebenenfalls mit einem Aufpreis verbunden.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.